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Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.

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Mann trägt mit Lebensmitteln gefüllte Einkaufstasche für älteren Mann am Gehstock.

Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht.

Die Landesregierung reagierte mit der Anpassung der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) im Dezember 2024 auf die veränderten Bedarfe in der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur und ermöglicht niedrigschwellige, nachbarschaftliche Hilfen durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Quartier.

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer aktivieren, stärken, versorgen und begleiten die zu betreuende Person, sie kümmern sich und ermöglichen Teilhabe. Konkret helfen sie beispielsweise dabei, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, begleiten zu Arztbesuchen, unterstützen bei der Haushaltsführung, gestalten Freizeit und kaufen ein.

Bestätigung und Abrechnung

Neben den bisherigen anerkennungsfähigen ehrenamtlich getragenen Unterstützungsangeboten im Alltag in Trägerschaft und Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal können auch niedrigschwellige Unterstützungsleistungen im Alltag für Pflegebedürfte im Wege der Einzelbetreuung durch ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen erbracht werden. Die Anerkennung der sogenannten ehrenamtlichen Einzelhelferinnen und Einzelhelfer erfolgt in einem bürokratiearmen Verfahren (Anerkennungsfiktion).

Erforderliche Unterlagen für den Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferin oder Einzelhelfer:

  • Informationen zum Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferin oder ehrenamtlicher Einzelhelfer
  • Bestätigung für den Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferin oder als ehrenamtlicher Einzelhelfer (Die Bestätigung ist für den Einsatz als Einzelhelferin oder Einzelhelfer auszufüllen und zu unterschreiben.)
  • Abrechnungsformular – Ehrenamtlich Einzelhelfende

Diese Dokumente sowie weiterführende Informationen stehen am Seitenende zum Download zur Verfügung.

FAQ zum Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferin oder ehrenamtlicher Einzelhelfer (Stand: Dezember 2024)