Seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Menschen mit und ohne Behinderungen sollen trotz unterschiedlicher Voraussetzungen und Fähigkeiten gemeinsam in den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg leben, lernen, wohnen, arbeiten und die Freizeit verbringen können.
Umsetzung der UN-Konvention
Aktionsplan für Baden-Württemberg
Baden-Württemberg hat einen Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land erarbeitet. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch die gleichen Chancen, Rechte und Möglichkeiten zur Teilhabe hat.
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Förderprogramme
Unterstützung für Projekte und Einrichtungen
Die Landesregierung unterstützt den Ausbau eines bedarfsgerechten Netzes von Behinderteneinrichtungen sowie Frühfördereinrichtungen. Weitere Förderschwerpunkte sind Familienentlastende Dienste und Organisationszuschüsse.
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Persönliches Budget
Hilfe selbst auswählen und einkaufen
Menschen mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Leistungen, die ihnen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Mit dem Persönlichen Budget kaufen sie diese selbstständig ein.
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Wohnen nach Maß
Dezentrales Wohnen für mehr Teilhabe
Seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenkonvention im Jahr 2009 liegt der Schwerpunkt der Behindertenhilfe auf Selbstbestimmung und Teilhabe. Dabei spielt die Frage nach der Wohnform eine wesentliche Rolle.
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Arbeiten
Mehr Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen
Zur Integration schwerbehinderter Menschen in Arbeit und Beruf gibt es eine Reihe von Hilfen und Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsagenturen und das Integrationsamt des Kommunalverbands für Jugend und Soziales.
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Rehabilitation
Eingliederung in Alltag und Beruf
Jeder behinderte Mensch muss unabhängig von Alter, Geschlecht, Art und Schwere der Behinderung alle notwendigen Hilfen zu seiner medizinischen, schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation erhalten.