Coronavirus

Verordnungen des Landes Baden-Württemberg

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Die Landesregierung hat die Aufhebung der Corona-Verordnung zum 1. März 2023 beschlossen. Damit treten zugleich auch weitere Ressortverordnungen außer Kraft.

Verordnung der Landesregierung zur Aufhebung der Corona-Verordnung und weiterer Verordnungen

Archiv Bußgeldkatalog zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen:

Die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen tritt zum 1. März 2023 außer Kraft.

Mit der Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 tritt zugleich auch die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen außer Kraft.

Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vom 15. November 2022 bis 28. Februar 2023 (PDF)

Begründung zur Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vom 15. November 2022 (PDF)

Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit der CoronaVO absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vom 15. November 2022 (PDF)

Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz:

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 22. November 2022 (PDF) wurde am 2. Dezember 2022 in der Nummer 38 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 610) verkündet. Sie trat gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 3. Dezember 2022 in Kraft.

Aktuelle Fassung:

Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli 2007, in der ab 3. Dezember 2022 geltenden Fassung (PDF)

Begründung zur Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 22. November 2022 (PDF)

Antworten auf häufige Fragen zu Entschädigungen nach § 56 IfSG / Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

Verordnung der Landesregierung zur Form der Antragstellung nach den §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes 

Die Verordnung wurde am 31. Mai 2021 in der Nummer 17 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg verkündet (GBl. S. 465). Sie gilt dann gemäß § 2 dieser Verordnung ab 1. Juni 2021.

Aktuelle Fassung:

Verordnung der Landesregierung zur Form der Antragstellung nach den §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Mai 2021 (PDF)

Begründung zur Verordnung der Landesregierung zur Form der Antragstellung nach den §§ 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Mai 2021 (PDF)

Pressemitteilung vom 1. Juni 2021: Anträge auf Entschädigung wegen Kinderbetreuung oder Quarantäne nur online möglich

Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung:

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Bestattungsverordnung wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 18. April 2020.

Aktuelle Fassung:

Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 17. April 2020 (PDF)

Aufgehobene und außer Kraft getretene Verordnungen

Corona-Verordnung Datenverarbeitung:

Diese Verordnung wurde zum 23. Februar 2023 aufgehoben.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Datenverarbeitung vom 14. Februar 2023 (PDF) wurde am 22. Februar 2023 in der Nummer 3 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 61) verkündet. Sie trat gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 23. Februar 2023 in Kraft.

Begründung zur Verordnung vom 14. Februar 2023 zur Aufhebung der Corona-Verordnung Datenverarbeitung vom 4. Mai 2020 (PDF)

Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung:

Aufgrund der in der Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung enthaltenen Regelung, nach der die Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung an dem Tag außer Kraft tritt, an dem die Corona-Verordnung Datenverarbeitung außer Kraft tritt, entfiel auch die Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung mit Wirkung zum 23. Februar 2023, ohne dass es hierfür einer gesonderten Aufhebungsverordnung bedarf.

Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:

Diese Verordnung wurde zum 1. Oktober 2022 aufgehoben.

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 22. September 2022 (PDF) wurde am 30. September 2022 in der Nummer 31 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 495) verkündet. Sie trat gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Oktober 2022 in Kraft.

Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen:

Diese Verordnung wurde zum 3. April 2022 aufgehoben.

Kultusministerium Baden-Württemberg: Regelungen für die Musikausübung im Land

Corona-Verordnung Sport:

Diese Verordnung wurde zum 3. April 2022 aufgehoben.

Kultusministerium Baden-Württemberg: Verordnungen für den Sport im Land unter Pandemiebedingungen

Corona-Verordnung WfbM:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und deren Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit SARS-CoV-2 vom 1. April 2022 (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 3. April 2022.

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 1. April 2022 (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 3. April 2022.

Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der zur Aufhebung der Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen vom 18. März 2022 (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 19. März 2022.

Corona-Verordnung Bäder und Saunen:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Bäder und Saunen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 16. September 2021.

Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne:

Diese Verordnung wurde aufgehoben. Sie wurde ab dem 13. Mai 2021 von der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes abgelöst. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Pressemitteilung: Bund beschließt neue Einreiseverordnung

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 13. Mai 2021.

Corona-Verordnung Messen:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Messen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 14. Mai 2021.

Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die  Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 8. März 2021.

Corona-Verordnung Saisonarbeit in der Landwirtschaft:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die  Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 8. März 2021.

Corona Verordnung Reisebusse:

Diese Verordnung wurde aufgehoben.

Die Verordnung des Verkehrsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Reisebusse (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 14. Mai 2021.

Corona-Verordnung Heimbewohner:
Die Corona-Verordnung Heimbewohner trat mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle ist § 6 Absatz 5 Corona-Verordnung getreten.

Corona-Verordnung § 111a SGB V:
Die Corona-Verordnung § 111a SGB V trat mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle ist § 4a Corona-Verordnung getreten.

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung von Corona-Verordnungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Veranstaltungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen

Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Saunen und der Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2  dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen

Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen

Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot vom 20. Oktober 2020 (PDF) wurde am 24. Oktober 2020 in der Nummer 38 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 956) verkündet. Sie gilt gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. Oktober 2020.

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