Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft.
Weitere Informationen hierzu sowie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zu den Regelungen finden Sie unter dem nachstehenden Link:
Die Corona-Verordnung in der ab 19. April 2021 gültigen Fassung steht in mehreren Sprachen zur Verfügung:
- English/Englisch: Corona Ordinance - "CoronaVO" (PDF)
- Français/Französisch: ordonnance Corona – Corona VO (PDF)
- Türkçe/Türkisch: korona düzenlemesi-CoronaVO (PDF)
- | عربي/Arabisch: CoronaVO (PDF)
- русский/Russisch: CoronaVO (PDF)
- Polski/Polnisch: rozporzadzenie w sprawie Koronawirusa - CoronaVO (PDF)
- Italiano/Italienisch: Ordinanza Coronavirus – COVID-19 (PDF)
- Română/Rumänisch: Ordonanța Corona (PDF)
- زبان فارسی/Farsi: CoronaVO (PDF)
Darüber hinaus finden Sie hier Erklärungen zur aktuellen Corona-Verordnung in Leichter Sprache.
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Corona-Verordnung, zum Beispiel zur Gastronomie, zur Maskenpflicht sowie zum Aufenthalt im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum, finden Sie auf dem Landesportal Baden-Württemberg.
Verordnungen des Sozialministeriums gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Corona-Verordnung Absonderung:
Die Dritte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Absonderung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 19. April 2021.
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Absonderung (mit Anlage) vom 10. Januar 2021, gültig ab 19. April 2021 (PDF)
Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zur Corona-Verordnung Absonderung
Bis 18. April 2021 gültige Fassung:
Die Zweite Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Absonderung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 30. März 2021.
Corona-Verordnung Absonderung (mit Anlage) in der ab 30. März 2021 gültigen Fassung (PDF)
Bis 29. März 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Absonderung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. Februar 2021.
Corona-Verordnung Absonderung (mit Anlage) in der ab 25. Februar 2021 gültigen Fassung (PDF)
Bis 24. Februar 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren haushaltsangehörigen Personen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 Satz 1 dieser Verordnung ab 11. Januar 2021.
Corona-Verordnung Absonderung (mit Anlage), gültig ab 11. Januar 2021 (PDF)
Begründung zur Corona-Verordnung Absonderung vom 10. Januar 2021 (PDF)
Bis 10. Januar 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 Absatz 1 dieser Verordnung ab 2. Dezember 2020: Corona-Verordnung Absonderung (mit Anlage), gültig ab 2. Dezember 2020 (PDF)
Begründung zur Corona-Verordnung Absonderung (PDF)
Bis 1. Dezember gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Absonderung von mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen (Corona-Verordnung Absonderung) vom 23. November 2020 wurde am 27. November 2020 in der Nummer 42 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 1060) verkündet. Sie gilt gemäß § 7 dieser Verordnung ab 28. November 2020: Corona-Verordnung Absonderung (mit Anlage), gültig ab 28. November 2020 (PDF)
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne:
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Baden-Württemberg einreisen und die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Gebiet aufgehalten haben, das in diesem Zeitraum Risikogebiet war oder noch ist, unterliegen der Quarantänepflicht.
Das Ministerium für Soziales und Integration appelliert an die Menschen, den Infektionsschutz sehr ernst zu nehmen und sich im Sinne des Infektionsschutzes freiwillig zu beschränken. Nicht alles, was erlaubt ist, ist empfehlenswert. Die Eindämmung der Pandemie ist eine Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn alle im wahrsten Sinne des Wortes „grenzüberschreitend“ zusammenhalten.
Die Dritte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 19. April 2021.
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17. Januar 2021, gültig ab 19. April 2021 (PDF)
Zuständige Behörde im Sinne der CoronaVO Einreise sind die Ortspolizeibehörden.
Weitere Informationen:
Antworten auf häufige Fragen zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne
Überblick über Corona-Teststationen in Baden-Württemberg
Bis 18. April 2021 gültige Fassung:
Die Zweite Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 30. März 2021.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17. Januar 2021, gültig ab 30. März 2021 (PDF)
Bis 29. März 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. Februar 2021.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17. Januar 2021, gültig ab 25. Februar 2021 (PDF)
Bis 24. Februar gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 Satz 1 dieser Verordnung ab 18. Januar 2021.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17. Januar 2021, gültig ab 18. Januar 2021 (PDF)
Begründung zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 17. Januar 2021 (PDF)
Bis 17. Januar gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 Satz 1 dieser Verordnung ab 11. Januar 2021.
Begründung zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung vom 10. Januar 2021 (PDF)
Bis 10. Januar 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende (PDF) zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 Satz 1 dieser Verordnung ab 23. Dezember 2020.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 22. Dezember 2020, gültig ab 23. Dezember (PDF)
Begründung zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 22. Dezember 2020 (PDF)
Bis 22. Dezember gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) vom 17. November 2020 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 18. November 2020.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne in der ab 18. November gültigen Fassung (PDF)
Begründung zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 6. November 2020 (PDF)
Bis 17. November gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne – CoronaVO EQ) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ab 8. November 2020.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne in der ab 8. November gültigen Fassung (PDF)
Bis 7. November gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 17. Oktober 2020.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung in der ab 17. Oktober gültigen Fassung (PDF)
Diese Verordnung wurde verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen und Testungen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Coronavirus (SARS-CoV-2) (Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung – CoronaVO EQT) vom 24. August 2020 am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 676). Sie gilt dann gemäß § 7 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (PDF)
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-CoV-2 wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 6 dieser Verordnung ab 15. Juli 2020: Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 14. Juli 2020 (PDF)
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 30. Juni 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 6 dieser Verordnung ab 16. Juni 2020: Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF)
Die Fünfte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 6. Juni 2020.
Die Vierte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 17. Mai 2020.
Die Dritte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 10. Mai 2020.
Die Zweite Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 3. Mai 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Einreise (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. April 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 11. April 2020: Corona-Verordnung Einreise (PDF)
Corona-Verordnung Sport:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über die Sportausübung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 23. Oktober 2020.
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Sport in der ab 23. Oktober 2020 gültigen Fassung (PDF)
Bis 22. Oktober gültige Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 Absatz 1 dieser Verordnung ab 9. Oktober 2020:
Corona-Verordnung Sport in der ab 9. Oktober 2020 gültigen Fassung (PDF)
Bis 8. Oktober gültige Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 dieser Verordnung ab 19. September 2020.
Coronoa-Verordnung Sport in der ab 19. September 2020 gültigen Fassung (PDF)
Bis 18. September gültige Fassung:
Diese Verordnung wurde neu gefasst. Dies erfolgte durch Verkündung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung vom 3. September 2020 am 10. September 2020 in der Nummer 30 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 691). Sie galt dann gemäß § 7 dieser Verordnung ab 14. September 2020:
Corona-Verordnung Sport ab 14. September 2020 (PDF)
Bis 14. September gültige Fassung:
Die bis 28. August gültige Fassung wurde verlängert. Dies erfolgte durch Verkündung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Sport vom 12. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 671). Sie galt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Sport (PDF)
Corona-Verordnung Sport in der bis 28. August gültigen Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 6 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Corona-Verordnung Sport (PDF)
Diese Verordnung ersetzte die Corona-Verordnung Spitzensport vom 10. April 2020, die Corona-Verordnung Sportstätten vom 4. Juni 2020 sowie die Corona-Verordnung Sportwettkämpfe vom 10. Juni 2020.
Corona-Verordnung Spitzensport vom 10. April 2020:
Bis 30. Juni geltende Fassung:
Vorherige Fassungen:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Spitzensport (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 5. Juni 2020.
Die Dritte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Spitzensport (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 7. Mai 2020.
Die Zweite Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Spitzensport (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 3. Mai 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Spitzensport (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 19. April 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums über das Training im Spitzen- und Profisport (Corona-Verordnung Spitzensport – CoronaVO Spitzensport) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 3 dieser Verordnung ab 11. April 2020: Corona-Verordnung Spitzensport (PDF)
Corona-Verordnung Sportwettkämpfe vom 10. Juni 2020:
Bis 30. Juni geltende Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Durchführung von sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 6 dieser Verordnung ab 11. Juni 2020.
Vorherige Fassungen:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Sportwettkämpfe (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 5. Juni 2020.
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Durchführung von sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen ohne Zuschauerinnen und Zuschauer (Corona-Verordnung Sportwettkämpfe - CoronaVO Sportwettkämpfe) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 15. Mai 2020: Corona-Verordnung Sportwettkämpfe (PDF)
Corona-Verordnung Sportstätten vom 4. Juni:
Bis 30. Juni geltende Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 6. Juni 2020: Corona-Verordnung Sportstätten (PDF)
Vorherige Fassungen:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 dieser Verordnung ab 2. Juni 2020: Corona-Verordnung Sportstätten (PDF)
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 11. Mai 2020: Corona-Verordnung Sportstätten (PDF)
Corona-Verordnung Saisonarbeit in der Landwirtschaft:
Diese Verordnung wurde aufgehoben.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Saisonarbeit Landwirtschaft (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 8. März 2021.
Bis 7. März 2021 gültige Fassung:
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung:
Diese Verordnung wurde aufgehoben.
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 8. März 2021.
Bis 7. März 2021 gültige Verordnung:
Bis 31. August 2020 gültige Fassung
Corona-Verordnung Schlachtbetriebe und Fleischverarbeitung in der Fassung vom 7. Juli 2020 (PDF)
Corona-Verordnung Messen, Ausstellungen und Kongresse:
Diese Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Messen vom 24. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 675). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020:
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Messen in der ab 29. August 2020 geltenden Fassung (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf Messen, Ausstellungen und Kongressen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 7 dieser Verordnung ab 15. Juli 2020: Corona-Verordnung Messen (PDF)
Corona-Verordnung WfbM:
Diese Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung WfbM vom 14. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 672). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020:
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung WfbM in der ab 29. August 2020 geltenden Fassung (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Einschränkung des Betriebs von Werkstätten für behinderte Menschen und anderen Angeboten zur Eindämmung der Infektionen mit SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung WfbM – CoronaVO WfbM) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 dieser Verordnung ab 23. Juli 2020: Corona-Verordnung WfbM (PDF)
Die Fünfte Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung WfMB (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Nach Artikel 3 dieser Verordnung gilt Artikel 1 ab Samstag, 13. Juni 2020, Artikel 2 ab Dienstag, 16. Juni 2020: Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung WfMB in der ab 16. Juni 2020 geltenden Fassung (PDF)
Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2(Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 6 Absatz 1 dieser Verordnung ab 7. April 2021.
Ab 7. April 2021 gültige Fassung:
Aktuelle Fassung:
Bis 6. April 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 27. März 2021.
Bis 26. März 2021 gültige Fassung:
Bis 14. März 2021 gültige Fassung:
Begründung zur Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (PDF)
Bis 1. Dezember 2020 gültige Fassung:
Diese Verordnung wird geändert. Dies erfolgt durch Verkündung der Zweiten Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (PDF) vom 2. November 2020 am 6. November 2020 in der Nummer 39 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 965). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 7. November 2020: Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in der ab 7. November gültigen Fassung (PDF)
Bis 6. November 2020 gültige Fassung:
Diese Verordnung wurde verlängert. Dies erfolgte durch Verkündung der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit vom 19. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 673). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (PDF)
Bis 28. August 2020 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (PDF)
Corona Verordnung Reisebusse:
Diese Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Verkehrsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Reisebusse (PDF) vom 20. August 2020 am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 675). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020:
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Reisebusse in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Verkehrsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Reisebussen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 10 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Corona-Verordnung Reisebusse (PDF)
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 Satz 1 dieser Verordnung ab 19. April 2021.
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 16. April 2021 (PDF)
Begründung zur Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 16. April 2021 (PDF)
Bis 18. April 2021 gültige Fassung:
Die Zweite Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. September 2020.
Verlängerung:
Diese Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vom 19. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 673). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen (PDF)
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 23. Oktober 2020.
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ab 23. Oktober 2020 (PDF)
Bis 22. Oktober gültige Fassung:
Diese Verordnung wird neu gefasst. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen vom 3. September 2020 am 10. September 2020 in der Nummer 30 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 690). Sie gilt dann gemäß § 3 dieser Verordnung ab 14. September 2020:
Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ab 14. September 2020 (PDF)
Bis 13. September gültige Fassung:
Die bis 28. August gültige Fassung der Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen vom 14. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 671). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020 bis 13. September 2020: Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über den Betrieb von Musikschulen, Kunstschulen und Jugendkunstschulen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 3 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Corona-Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen (PDF)
Diese Verordnung ersetzte die Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen vom 22. Mai 2020.
Bis 30. Juni geltende Fassung der Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen vom 22. Mai:
Vorherige Fassungen:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 5. Juni 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen – CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 23. Mai 2020: Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen (PDF)
Corona-Verordnung Bäder und Saunen:
Diese Verordnung wird neu gefasst. Dies erfolgt durch Verkündung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Bäder und Saunen vom 3. September 2020 am 10. September 2020 in der Nummer 30 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 692). Sie gilt dann gemäß § 18 dieser Verordnung ab 14. September 2020:
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Bäder und Saunen ab 14. September 2020 (PDF)
Bis 13. September gültige Fassung:
Die bis 28. August gültige Fassung wurde verlängert. Dies erfolgte durch Verkündung der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Bäder und Saunen (PDF) vom 12. August 2020 am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 671). Sie galt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Bäder und Saunen (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Bäder und Saunen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 15 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020: Corona-Verordnung Bäder und Saunen (PDF)
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Corona-Verordnung Datenverarbeitung durch das Landesgesundheitsamt für die Gesundheitsämter und die Ortspolizeibehörden wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 8 dieser Verordnung ab 17. Juni 2020.
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Auftragsverarbeitung in der ab 17. Juni 2020 gültigen Fassung (PDF)
Corona-Verordnung Datenverarbeitung:
Diese Verordnung wird verlängert. Dies erfolgt durch Verkündung der Zweite Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Datenverarbeitung (PDF) vom 20. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 674). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020:
Aktuelle Fassung:
Corona-Verordnung Datenverarbeitung in der ab 29. August 2020 gültigen Fassung (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Datenverarbeitung (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 27. Juni 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Gesundheitsbehörden, Ortspolizeibehörden und Polizeivollzugsdienst aus Gründen des Infektionsschutzes (Corona-Verordnung Datenverarbeitung – CoronaVO Datenverarbeitung) wurde durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 4 dieser Verordnung ab 5. Mai 2020: Corona-Verordnung Datenverarbeitung (PDF)
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 18. Februar 2021.
Aktuelle Fassung:
Bis 17. Februar 2021 gültige Fassung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. Mai 2020.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie trat gemäß Artikel 3 Satz 1 dieser Verordnung rückwirkend ab 1. Februar 2020 in Kraft.
Verordnung zur Änderung der Bestattungsverordnung:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Bestattungsverordnung wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 18. April 2020.
Aktuelle Fassung:
Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Bestattungsverordnung vom 17. April 2020 (PDF)
Aufgehobene und außer Kraft getretene Verordnungen
Corona-Verordnung Heimbewohner:
Die Corona-Verordnung Heimbewohner trat mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle ist § 6 Absatz 5 Corona-Verordnung getreten.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Heimbewohner vom 7. April (PDF) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 18. April 2020.
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung Heimbewohner, Stand: 17. April 2020 (PDF)
Corona-Verordnung Heimbewohner vom 7. April 2020:
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Verlassens bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefährdeter Personen vor Infektionen mit Sars-CoV-2 (Corona-Verordnung Heimbewohner) wurde hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie galt damit gemäß § 2 dieser Verordnung ab Mittwoch, den 8. April 2020: Corona-Verordnung Heimbewohner (PDF)
Corona-Verordnung § 111a SGB V:
Die Corona-Verordnung § 111a SGB V trat mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. An ihre Stelle ist § 4a Corona-Verordnung getreten.
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung § 111a SGB V vom 24. März 2020 (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Sozialministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 19. April 2020.
Konsolidierte Fassung der Corona-Verordnung § 111a SGB V, Stand: 18. April 2020 (PDF)
Corona-Verordnung § 111a SGB V vom 24. März 2020:
Die Verordnung zur Untersagung von Mutter-Kind- sowie Vater-Kind-Maßnahmen in Einrichtungen nach § 111a SGB V gilt ab sofort (25. März) und trat mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft: Corona-Verordnung § 111a SGB V (PDF)
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Verkehrsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung von Corona-Verordnungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Veranstaltungen wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen
Die Verordnung des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Saunen und der Corona-Verordnung Indoor-Freizeitaktivitäten (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Art. 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen
Die Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Aufhebung gemeinsamer Corona-Verordnungen (PDF) wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 1. Juli 2020.
Liste der hierdurch aufgehobenen Corona-Verordnungen
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Aufhebung der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot vom 20. Oktober 2020 (PDF) wurde am 24. Oktober 2020 in der Nummer 38 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 956) verkündet. Sie gilt gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 25. Oktober 2020.
Vorläufige Aufhebung des Beherbergungsverbots durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 15. Oktober 2020: Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg
Diese Verordnung wurde verlängert. Dies erfolgte durch Verkündung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Änderung der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot vom 18. August 2020 (PDF) am 28. August 2020 in der Nummer 29 des Gesetzblattes für Baden-Württemberg (GBl. S. 673). Sie gilt dann gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab 29. August 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot (PDF)
Bis 28. August gültige Fassung:
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 5 dieser Verordnung ab 16. Juli 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot (PDF)
Die Verordnung des Wirtschaftsministeriums und des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) durch Beherbergungsverbote wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Soziales und Integration notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß § 2 dieser Verordnung ab 26. Juni 2020: Corona-Verordnung Beherbergungsverbot (PDF)