Gemeinsam mit dem Landesbeirat für Integration als Jury vergibt das Ministerium für Soziales und Integration erstmals einen Integrationspreis des Landes. Ausgezeichnet werden Initiativen, Kommunen, Projekte und Aktivitäten, die sich um die Integration und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte in Baden-Württemberg verdient gemacht haben.
Viele Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen engagieren sich in ganz unterschiedlicher Weise für Integration und das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Einwanderungsgeschichte. Dieses vielfältige gesellschaftliche Engagement für Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land wollen wir auszeichnen und unterstützen.
Selbst bewerben oder andere vorschlagen
Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen, Initiativen, Kommunen, Schulen oder Verbände, die sich in besonderer Weise für Integration und den Zusammenhalt in Baden-Württemberg engagieren, konnten sich bis zum 3. März 2019 bewerben. Auch konnte eine Initiative für den Preis vorgeschlagen werden.
Drei Kategorien und ein Sonderpreis
Der Integrationspreis des Landes möchte Initiativen unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure auszeichnen und wird vergeben in den Bereichen:
- Zivilgesellschaft (Vereine, Initiativen, Einzelpersonen)
- Kommunen und Verwaltungen
- Unternehmen und Verbände
Die Preise sind mit je 4.000 Euro dotiert.
Ein Sonderpreis wird im Bereich „Kinder und Jugend“ vergeben und soll Projekte honorieren, die die Integration im Bildungsbereich gezielt unterstützen. Das Preisgeld beträgt 3.000 Euro.
Die Preisverleihung findet am 21. Mai 2019 um 18 Uhr in den Wagenhallen in Stuttgart statt.
Antworten auf häufige Fragen zum Integrationspreis des Landes
Um den Preis können sich Organisationen und Initiativen mit ihrem Projekt beziehungsweise ihrer Maßnahme bewerben. Die Projekte können auch von Dritten vorgeschlagen werden.
Eine Bewerbungsbedingung für den Preis ist, dass die Maßnahme, die Initiative oder das Projekt bereits seit 12 Monaten läuft. Dieser Zeitraum sollte bis zur Auszeichnung am 21. Mai 2019 erreicht sein.
Ja, auch Kommunen können sich bewerben.
Ein Gesamtkonzept, das viele kleine Projekte beinhaltet, ist aufgrund der Vergleichbarkeit leider nicht als Maßnahme geeignet. Gerne können jedoch einzelne kleine Projekte als jeweils eigene Anträge eingereicht werden.
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